Montag, 25. Mai 2015

Mail an das BMAS wegen der aktuellen SGB-II-Broschüren

 Das musste ich mal los werden


Bin gespannt, ob ich von unserem Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf eine Antwort kriegen werde, und wenn ja, ob es wirklich eine wird, wo sie darauf eingehen oder das übliche Larifari, so wie man das von Regierungsseiten her ja schon kennt.

LG Renate 

Gesendet: Sonntag, 24. Mai 2015 um 16:43 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: KS4@bmas.bund.de, info@bmas.bund.de
Betreff: Meine Tipps zur Verbesserung der Broschüren SGB II 2014 und noch 2015

Meine Tipps zur Verbesserung der Broschüren SGB II 2014 und noch 2015

Hallo,
gestern fand ich Ihre beiden Broschüren für ALG-II-Empfänger für 2014 und 2015, weil ich wegen des Problems einer Freundin danach suchte, wie hoch jetzt eigentlich die Kilometerpauschale ist, wenn man mit dem Auto zur Arbeit fährt. Diese Frau, gelernte Industriekauffrau, hat nämlich eine Putzstelle angenommen und muss für diese Tätigkeit jeden Tag 70 km mit einem sehr alten Auto fahren, hat aber noch nicht einmal ein Darlehen bekommen, als das Auto mehrfach repariert werden musste, Ersatzteile und auch neue Reifen bezahlt werden mussten und hat deshalb dann einen Kredit aufgenommen, von dem sie nun gar nicht weiß wie abzahlen, denn absetzen kann sie ja so gut wie nichts.

Wir kennen das. Früher hat mein Mann Leiharbeit gemacht. Wenn ich damals nicht meine Mutter gepflegt hätte und die Mehrkosten für die Leiharbeit mit dem Pflegegeld auffangen, hätten wir es sicher gar nicht finanzieren können, dass mein Mann so einen Job macht, wo er alle paar Tage woanders hin musste, Wechselschichten an der Tagesordnung waren, es oft bis zu 100 km zu fahren waren und man mit dem bisschen Benzingeld ja hinten und vorn nicht auskam, denn wir haben im Laufe von 2 Jahren alleine schon 5 alte Gebrauchtwagen im Wert von zwischen 150 und 500 Euro kaufen müssen. Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre genauso wie bei dieser Frau aber gar nicht möglich gewesen, um diese Tätigkeit auszuüben.

Nun zu den vielen Fehlern in den beiden aktuellen Broschüren, die wirklich wie ein Schildbürgerstreich des Jobcenters anmuten, wenn man nur wie ich nach den Dingen sucht, die für uns interessant sind. Wer weiß, wie viele Fehler da sonst noch drin sein mögen, die mein Mann und ich nicht beurteilen können, weil uns die Erfahrung fehlt.

Die Broschüre für 2015 erweckt den Anschein, dass jeder Mensch, der arbeitet, grundsätzlich einen Anspruch auf den Grundfreibetrag von 100 Euro und dann besagten 20 %, 10 % an Freibeträgen hat je nachdem, wie viel er genau verdient und dass es auch keinen Unterschied mehr macht, ob man unterhalb von 400 Euro ist oder nicht ... was mit den neuen 450 Euro ist, das geht auch aus der Broschüre 2014 gar nicht hervor, ob nun noch Minijob oder nicht.

Dann sagt die Broschüre für 2015 eindeutig aus, dass man zusätzlich, und zwar jeder, weitere Werbungskosten absetzen kann, sofern man welche hat.

In der Broschüre 2014 ist das teilweise auch so .. es wird dann aber weiter hinten wieder auf das alte Schema zurück gegriffen, dass man entweder die 100 Euro Grundfreibetrag hat oder aber wenn man mehr Kosten hat, dann die absetzen kann und nur die restlichen Freibeträge zusätzlich kriegt.

Das ist sehr verwirrend. Sie sollten sich nicht wundern, wenn noch mehr berechtigte Klagen der Bürger vor den Sozialgerichten auflaufen, wenn Sie so unklare Angaben darüber machen, was Aufstocker eigentlich absetzen können und wann und was denn nun Freibeträge oder aber Pauschalen sind, die Werbungskosten nur ersetzen.

Wir selbst sind seit geraumer Zeit selbständig, kommen aber nicht über 400 Euro ... mal mehr Infos zur Anlage EKS zu bekommen, da liegt man bei beiden Broschüren sowieso im luftleeren Raum ... das tut man aber auch bei den einzelnen Sachbearbeitern der Leistungsabteilung des Jobcenters Plön, wo einem jeder was anderes erzählt .... klare Angaben wären schon toll und würden vieles einfacher machen. Vielleicht würde dann das Arbeiten auch mehr Spaß machen, wenn man nicht mit ständigen Widersprüchen und Klagen vorm Sozialgericht so viel zu tun hätte.

Zum Thema Bedarfsgemeinschaft gibt es von mir noch mehr Kritik, denn ich kann beim besten Willen nicht ermitteln, was denn los ist, wenn ich bald in Rente gehe .. also in normale Altersrente. Mein Mann ist 6 Jahre jünger als ich und kriegt erst einige Jahre später Altersrente.

Einerseits liest es sich so, als ob ich dann weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, dann wieder nicht, denn immer wieder wird gesagt, ich hätte dann ja keinen Anspruch auf ALG II, sondern auf Sozialhilfe.

Nun sieht es aber so aus, dass ich sicherlich genug Altersrente kriege .. für mich alleine, aber nicht genug für uns beide, um unseren Bedarf zu decken.

Muss ich von meiner Rente dann meinen Mann unterstützen, gehöre ich also noch zur Bedarfsgemeinschaft und was kann ich absetzen, und zwar auch dann, wenn ich weiterhin als Freiberuflierin ein kleines Nebeneinkommen erwirtschafte und er auch? Es also so ähnlich bleibt wie jetzt, dass wir selbständig sind, aber vom Verdienst her .. mehr schafft man ja nicht ... unter der Minijob-Grenze bleiben.

Oder kann ich meine Rente behalten und sogar noch da meine Zuverdienstgrenze ausnutzen und mein Mann ist dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Man findet nichts darüber.

Die neue Broschüre 2015 erweckt den Anschein, das Altersrente zum Einkommen zählt, die Broschüre 2014 aber, dass Altersrente nicht dazu gehört, obwohl Paare eine Bedarfsgemeinschaft bilden ... das ist sowas von unverständlich, das empfinde ich nur noch als Schildbürgerstreich.

Dann komme ich noch zu Ihrer Empfehlung für die Ermittlung der neuen Bruttokaltmieten, denn auch von diesem Schildbürgerstreich sind hunderte von Menschen hier an meinem Wohnort betroffen.

Haben Sie mal darüber nachgedacht, wohin das führt, Neumietverträge in die Berechnung rein zu nehmen?

Hier in unserem Haus steigen die Kaltmieten ständig ... aber es werden dennoch laufend neue Mieter hier aufgenommen, obwohl die alten zum Auszug gezwungen werden, weil die mit runter gerechneten Betriebskosten im ersten Jahr wieder einziehen dürfen. Die Jobcenter-Sachbearbeiter müssen das auch erlauben, aber gleichzeitig dann die Menschen zwingen, wieder umzuziehen.

Ist doch toll, nicht?

Was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht?

Und dann noch dabei, dass es ja im Ermessen der Jobcenter liegt, nach einem halben Jahr einfach die höheren Mietkosten nicht mehr zu übernehmen, obwohl es gar keinen Wohnraum gibt, den man für die so errechnete Bruttokaltmiete anmieten kann.

Es wird dann das Argument gebracht, man hätte es ja gar nicht versucht. Würden Sie sich da nicht auch freuen?

Und dann fragt sich diese Regierung, dass sie keiner mehr wählt!

Wieso tut sie das? Die Menschen in Deutschland müssen sich doch total verladen fühlen, wenn sie zu Millionen sowas erleben, denn Aufstocker gibt es erheblich mehr als wirklich Arbeitslose, was Ihnen doch klar sein sollte.

m.f.g.
Renate Hafemann mit lieben Grüßen von meinem Mann Jürgen Gilberg

Wir sind übrigens im Nebenjob Portal-Texter, also übersetzt Online-Journalisten und berichten ständig über diese Zustände. Es wird auch millionenfach gelesen.
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Liebe Grüße
Eure Renate

Schaut doch mal in unseren Blog, den ich zusammen mit meinem Ehemann und Teampartner Jürgen als "Die Textritter" täglich mit neuen Inhalten fülle:

http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/

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