Mittwoch, 27. Januar 2016

Ein richtig fieses Urteil

Wartet bloß bei weniger Einkommen nicht auf die Belege


Hier hatte jemand mit Anspruch von Grundsicherung im Alter und bei Beinderung kein Kindergeld mehr bekommen, aber gewartet, bis auch der Beleg darüber da war, bevor sie das dem Amt eingereicht hat.

Die haben das fehlende Kindergeld vom Vormonat nicht nachgezahlt, sondern gesagt, der Änderungsansprüch gilt erst ab Antragstellung, was sie erst mit dem Beleg im Folgemonat gemacht hatte.

Auch das Sozialgericht gab diesem Amt recht. Finde ich gemein, aber will Euch warnen .. wenn Ihr mal sowas habt, immer sofort Bescheid sagen, Belege könnt Ihr immer noch nachreichen.

Hier der Link dahin:


LG Renate

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