Dienstag, 3. Mai 2016

Typisch Jobcenter

Man muss ja nicht alles verstehen


Manche Aktionen kann man sich beim Jobcenter wirklich sparen.

Dazu gehört definitiv der Versuch, über den Inkasso-Service des Jobcenters in Recklinghausen bezüglich Ratenzahlung bei Rückforderungen aufgrund von Abweichungen bei der vorläufigen EKS nachzufragen.

Im Halbjahr April - Sept. 15 war es bei uns zu einer Rückforderung von Leistungen gekommen, weil wir etwas mehr verdient hatten als in der vorläufigen EKS für diesen Zeitraum vermutet. Am 18. März 16 bekamen wir dann, als die Leistungsabteilung es dann endlich geschafft hatte, unsere abschließende EKS für diesen Zeitraum auch zu berechnen, einen Rückforderungsbescheid, und zwar gleich über die volle Summe, was über 300 Euro auf einmal waren.

Es stand dann wie immer auch dabei, man könne sich wegen eventueller Ratenzahlungen an den Inkasso-Service des Jobcenters wenden.

Nun erleben Jürgen und ich ja nicht zum ersten Mal, dass es zu einer Abweichung der vorläufigen EKS kommt. Wir hatten in den letzten Jahren schon sowohl Nachzahlungen als auch Rückforderungen, weil man das in unserem Job nunmal nicht zu 100 % einschätzen kann, wie viel man wirklich in einem Halbjahr verdient.

Bei der letzten Rückforderung von Leistungen haben wir von diesem Inkasso-Service auch schon die Auskunft erhalten, sie würden das gar nicht entscheiden, sondern derartige Fragen dann wieder zurück an die zuständigen Leistungsabteilung schicken. Ich bin deshalb davon ausgegangen, das würde auch dieses Mal so sein, als wir am 18.03.16 die besagte Rückforderung bekommen haben.

Ich habe aber sicherheitshalber dennoch auch beim Inkasso-Service in Recklinghausen um Ratenzahlung mit nicht mehr als 10 % vom Regelsatz gebeten.

Gleichzeitig habe ich aber auch bei unserer Leistungsabteilung, weil wir da ja gar nicht länger als 4 Wochen Zeit haben und die Rückforderung sogar nur mit einigen Tagen Ziel verlangt wurde, dann Widerspruch gegen diesen Rückforderungsbescheid eingelegt.

Klar wurde diesem Widerspruch nicht stattgegeben. Also haben Jürgen und ich beim zuständigen Sozialgericht dann Klage eingereicht. Für diese beiden Klagen gibt es inzwischen auch schon ein Aktenzeichen.

Gestern nun erreichte uns mit Datum vom 27.04.16, eingegangen definitiv am 02.05.16 hier bei uns, die Antwort vom Inkasso-Service, dass sie nun unser Schreiben mit der Bitte um die zulässige Ratenzahlung nicht höher als 10 % nun endlich auch ans Jobcenter Plön, die Leistungsabteilung dort, weitergeleitet hätten.

Hätten wir auf dieses Antwortschreiben gewartet, wäre unsere Widerspruchs- und Klagefrist gegen so einen Bescheid aber längst abgelaufen gewesen, denn die läuft ja nur maximal 4 Wochen.

Da die Rückforderung allerdings auch schon lange vor Ablauf dieser 4 Wochen verlangt wurde, gehe ich davon aus, sie hätten uns sogar schon vorher die Leistungen gekürzt.

Ist doch toll, nicht?

Solche sinnlosen Klagen kosten den Steuerzahler viel Geld.

Warum die Jobcenter so vorgehen, man muss es nicht verstehen, ist eben typisch Jobcenter.

LG Renate

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