Dienstag, 28. Juni 2016

Warum die Armutsgefährdungsschwelle bei mehr Personen immer niedriger liegt - Teil 1

Zum Auftakt hier ein Text, den ich Euch einfach einmal hier rein kopiere.


Mein persönliche Erklärung dazu kommt in Teil 2.

LG
Renate
 


23.09. 2013

Kinder und Jugendliche: Mehr Armut neben Hartz IV - Armutsgefährdungs- und SGB II-Quoten

" 2,5 Millionen (18,9 Prozent) der etwa 13,2 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahr 2012 arm, armutsgefährdet im Sinne der amtlichen Sozialberichterstattung. In den Bundesländern reicht die entsprechende Armutsgefährdungsquote im Jahr 2012 von 33,7 Prozent im Land Bremen bis 11,7 Prozent in Bayern.

Im Vergleich dazu lebten im Jahr 2012 in der Bundesrepublik Deutschland 1,881 Millionen (14,2 Prozent) der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen waren und diese geltend gemacht haben. Die entsprechende SGB II-Quote in den Bundesländern reicht im Jahr 2012 von 33,2 Prozent in Berlin bis 6,3 Prozent in Bayern.

Der Abstand zwischen der höheren Armutsgefährdungsquote und der niedrigeren SGB II-Quote der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren hat sich im Verlauf des Beobachtungszeitraums 2007 bis 2012 deutlich vergrößert: von 2,5 Prozentpunkten (18,4 minus 15,9) auf 4,7 Prozentpunkte (18,9 minus 14,2). Dies lässt vermuten: Die Armut neben „Hartz IV“ ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen. Die Hauptstadt Berlin ist das einzige Bundesland, in dem im Jahr 2012 die SGB II-Quote der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre (2012: 33,2 Prozent) über der Armutsgefährdungsquote dieser Altersgruppe (26,9 Prozent) lag.

Die Armutsgefährdungsschwelle, die der Ermittlung der Armutsgefährdungsquote im Jahr 2012 zugrunde lag, betrug z.B. für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren insgesamt 1.826 Euro netto, bzw. 1.391 Euro netto für einen Haushalt mit einer/einem Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren. (jeweils einschließlich Kindergeld und anderer Sozialleistungen!)

Aktuelle Falschinformationen zur „Armutsgefährdungsschwelle“
In der Rheinischen Post (Online) schreibt Martin Kessler unter der Überschrift „Armut ist relativ“: „Die nackten Zahlen zur Armut können schon erschrecken. Fast jeder fünfte Bürger ist in der wohlhabenden Stadt Düsseldorf von Armut bedroht, in Duisburg ist es gar jeder vierte. Aber, und das ist die weniger bedrohliche Botschaft, die Armut ist relativ. Denn als arm gilt, wer nur 60 Prozent des Durchschnitteinkommens verdient. Das kann für die Lebenshaltung reichen, wenn der Durchschnitt entsprechend hoch ist. In Deutschland geht es um ein Bruttogehalt von 2500 Euro für eine vierköpfige Familie. Das ist nicht üppig, zwingt die Menschen aber nicht ins Elend, wenn die Miete bezahlbar bleibt. Und eine solche Familie bekommt eine Reihe von Leistungen vom Staat - Kindergeld, Wohngeld, kostenlose Kita-Betreuung.“ Und dann weiter, ebenfalls daneben: „Zudem verzerrt die Messmethode. Denn wenn in einer egalitären Gesellschaft einzelne reicher werden, steigt automatisch die Armutsgefährdung. Es steigt dann das Durchschnittseinkommen, und mehr Bürger fallen bei gleichen Verdiensten unter die 60-Prozent-Schwelle.“

Und: Da sich die „Armutsgefährdungsschwelle“ (60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten) am mittleren und nicht am Durchschnittseinkommen orientiert, steigt sie eben nicht, wenn z.B. das obere Einkommenszehntel der Bevölkerung sein Einkommen verdoppelt und die anderen Einkommen nicht steigen. Entscheidend ist die Einkommenshöhe zwischen dem fünften und sechsten Einkommenszehntel der Bevölkerung.

Mögliche Gründe für die Differenz zwischen SGB II- und Armutsgefährdungsquote
Ein wesentlicher Grund für die in den vergangenen Jahren gewachsene Differenz zwischen der SGB II und der Armutsgefährdungsquote in der Altersgruppe unter 18 Jahre ist die zunehmende Bedeutung vorrangiger Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag, Elterngeld). Immer mehr Kinder und Jugendliche leben in Haushalten, die auf diese vorrangigen Leistungen angewiesen sind und deren Haushaltsbudget trotz dieser ergänzenden Leistungen, i.d.R. zu einem niedrigen Erwerbseinkommen, unter der Armutsgefährdungsschwelle (für den jeweiligen Haushaltstyp) liegt.

Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl armutsgefährdeter Kinder und Jugendlicher, die bzw. deren Eltern a) kein Recht auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben, und b) ein Recht auf diese Leistungen haben, dieses aber nicht (mehr) in Anspruch nehmen.
Zudem ist zu beachten: Der im SGB II (Hartz IV) geregelte laufende Netto-Bedarf einschließlich der regional stark differierenden anerkannten Mietkosten (Unterkunft und Heizung), kann sowohl unter als auch über der für den jeweiligen Haushaltstyp (Bedarfsgemeinschaftstyp) geltenden Armutsgefährdungsschwelle (hier immer gemessen am Bundesmedian) liegen. "

Quelle:
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. - BIAJ

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