Mittwoch, 6. Juli 2016

Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön

Im Internet ist bisher aber nichts darüber zu finden


Ich habe eben für unsere Bedarfsgemeinschaft in einem Zwei-Personen-Haushalt einen Änderungsbescheid vom Jobcenter Plön bekommen, in dem gesagt wird, dass wir rückwirkend ab 01.06.16 einen Anspruch auf 13,80 Euro Bruttokaltmiete im Monat hätten und das Geld für die zurück liegenden beiden Monate nachgezählt würde.

Danach beträgt die Bruttokaltmiete in unserem Bereich (Preetz usw.) nun 417,60 Euro statt vorher 403,80 Euro zuüglich angemessener Heizkosten.

Ich war mal beim Jobcenter nachsehen, ob die Angaben auf deren Seite bereits aktualisiert sind, was aber bisher nicht der Fall ist.

Das ist der Link:

PS: Mag sein, dass sich das irgendwann ändert und man dann über diesen Link die angepassten Werte findet:


Ich vermute, dass dann mit Glück alle Haushalte im Kreisgebiet Plön, die Sozialhilfe oder Hartz IV oder ergänzende Leistungen bekommen, jetzt einen Anspruch auf einen etwas höheren Mietanteil haben.

Die Ämter scheinen das von allein zu bearbeiten, aber falls nicht, stelle ich das sicherheitshalber mal ins Internet, damit es auch andere Hilfe-Empfänger finden und eventuell nachfragen können.

LG
Renate

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