Dienstag, 16. August 2016

Fortsetzung, wie ich mich gegen meine Zwangsverrentung wehre

Text meiner nun neuen Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Jobcenters


Ich habe ja mit der Klage im Eilverfahren erreicht, dass ich nun vom Jobcenter einen ordentlichen Widerspruchsbescheid bekommen habe ... vorher wurde mir nämlich nicht das Recht eingeräumt, überhaupt Widerspruch einlegen zu können.

Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann ich nun ordentlich erneut klagen.

Ich habe mir damit Zeit gelassen,denn man hat ja einen vollen Monat Zeit zu reagieren.

Heute habe ich den Text getippt, der dann jetzt raus geht.

Text siehe unten. Was draus wird, erzähle ich Euch dann wieder.

LG
Renate

Abs.: Renate Hafemann
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel
16.08.16

Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Jobcenters Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön in Bezug auf meine Zwangsverrentung auf meinen Widerspruch vom 06.07.16
Geschäftszeichen 518.2 – 13106//0004064 – W-13106-00436/16
Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o. a. Widerspruchsbescheid möchte ich Klage erheben und diese Klage auch begründen.

Wenn ich bereits in Frührente gehe, bekomme ich diese Rente nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen, da mir Abschläge abgezogen werden, und das ein Leben lang.

Ich habe nicht Jura studiert, sondern nur in den letzten Monaten über die Presse mitbekommen, dass sich in Bezug auf die bisher übliche Praxis der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern wohl etwas ändern soll und möchte deshalb die Chance nutzen, die Pläne der Regierung diesbezüglich für die spätere soziale Situation meines Mannes und mir im normalen Rentenalter zu nutzen, wenn ich kann.

Auch wenn mir die Argumente des Jobcenters Plön von früher her bekannt sind, denn ich kann ja lesen und bin eine gebildete Frau, und ich auch verstehen kann, dass der entsprechende Sachbearbeiter dort gar nicht anders argumentieren kann, möchte ich nun einmal mit konkreten Zahlen auf unsere ganz persönliche Situation hinweisen.

Wenn ich selbst nicht vorzeitig, sondern im normalen Rentenalter Rente bekommen würde, dann stehen mir aktuell 845,47 Euro brutto zu. Die Deutsche Rentenversicherung rechtet das bei 1 % auf 920 Euro und bei 2 % auf 950 Euro hoch.

Mein Mann würde, wenn er im normalen Rentenalter in Rente gehen darf nur 523,87 Euro Rente bekommen. Bei 1 % ergibt das laut Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung dann später im normalen Rentenalter 560 Euro und bei 2 % 610 Euro.

Und das ist brutto. Ich habe keine Ahnung, wie viel das netto wäre, denn es gehen, was wir von allen anderen Rentnern ja wissen, davon ja auch noch Abzüge runter.

Wir haben jetzt aktuell einen Hartz-IV-Bedarf von 1.242,34 Euro. Und auch dieser Bedarf wird im Mai 2025, also dem Monat, ab dem mein Mann in dem Alter wäre, dass er seine normale Altersrente bekäme (ich dann normal ab Februar 2019 ja schon vorher), ja mit Sicherheit erheblich höher sein als heute, weil auch die Mietobergrenzen und Regelsätze für Menschen, die von ihrem Einkommen nicht oder nicht ganz leben können, ja jedes Jahr angepasst werden.

Ich kann auch nicht hellsehen und weiß nicht genau, was in der Zukunft noch alles passieren könnte, gehe aber nicht davon aus, dass sich an unserer Lage noch sehr viel ändern wird.

Ich rechne vielmehr eher damit, dass wir irgendwann anders als jetzt auch nicht mehr fähig sein werden, unseren Job auszuüben, was zur Zeit noch geht, weil man dazu auf jeden Fall geistig sehr fit und auch körperlich nicht vollkommen krank sein darf, um das zu schaffen. Seit wir das machen, und das ist seit Dezember 2011 der Fall, waren wir beide noch nie krank. Das kann aber mal passieren. Dann sind selbst die wenigen Freibeträge, die wir jetzt noch zusätzlich erarbeiten können, auch nicht mehr da.

Inwiefern sich in Bezug auf die mir dann zustehenden Freibeträge auch noch etwas zum Negativen ändern könnte, denn ich bleibe ja in der Bedarfsgemeinschaft, meine Rente wird vollständig verrechnet werden und wie das mit meinem Zuverdienst ist und den mir dann noch möglichen Absetzungen und Freibeträgen ist, weiß ich nicht, finde ich die Gesamtsituation für mich persönlich vollkommen unklar.

Ich vermute, dass ich bereits ab Beginn der Rentenzeit erhebliche finanzielle Nachteile gegenüber der aktuellen Situation haben werde und weiß eben genau, dass das im tatsächlichen Rentenalter auf jeden Fall so sein wird.

Das finde ich nicht richtig. Dass ich besagte 35 Jahre zusammen bekommen habe, und das als Frau, Mutter von 4 Kindern und mit einer Pflegezeit von 11 Jahren bei meiner eigenen Mutter, zeigt doch wohl deutlich, dass ich in diesem Staat eine Menge geleistet habe.

Ich habe viele Jahre Vollzeit und später auch noch Teilzeit gearbeitet und davon in etlichen Jahren sehr gut verdient. Ich habe vier Kindern das Leben geschenkt und sie trotz Arbeit alle groß bekommen, die heute alle vier berufstätig sind, auch Steuern und Sozialabgaben bezahlen, selbst Kinder bekommen haben, die auch später diesem Staat nützlich sein werden … und zusätzlich habe ich im Alter jahrelang meine Mutter gepflegt und sie nicht mit hohen Kosten für unseren Staat n in ein Pflegeheim abgeschoben.

Als sie starb, war ich sehr alt. Trotzdem habe ich noch etwas gefunden, womit ich ein wenig Geld verdiene, auch wenn das heute eben nicht mehr als Traumjob zu betrachten ist, was man im Alter machen kann. Ich bin zudem selbst nicht mehr kerngesund und nur eingeschränkt arbeitsfähig. Ich darf aufgrund eines schweren Herzleidens gar nicht mehr länger als 3 bis 4 Stunden täglich arbeiten, und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, weil ich vieles wegen meiner Herzkrankheit körperlich nicht mehr schaffe. Die Tätigkeit, die ich hetzt ausübe, ist optimal bei dieser Erkrankung.

Warum will man mich deshalb nun auch noch im Alter bestrafen? Ich finde das nicht fair und hoffe, das Sozialgericht sieht das genauso.

Mit freundlichen Grüßen

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