Samstag, 10. Dezember 2016

Das Steuerrecht bei typischen Weihnachtsartikeln

Kam vorhin im Fernsehen ... wir haben ja sooo gelacht

 Das hier ist mal ein vollkommen anderes Weihnachtsthema.

Wir haben das vorhin zufällig beim 2. Frühstück im Fernsehen gesehen und uns gekringelt vor Lachen.

Es ging nämlich um das komplizierte Steuerrecht beim Weihnachtsbaumverkauf und beim Verkauf von anderen weihnachtlichen Gartenbauartikeln wie Adventskränzen oder Gestecken.

 Dann lege ich mal los, damit Ihr auch lachen könnt.

Es geht los mit der Umsatzsteuer, die auf Weihnachtsbäumen drauf ist.

Wenn der Weihnachtsbaum, den Ihr kauft, aus dem Wald kommt, dann liegen da 5,5 % Umsatzsteuer drauf.

Kommt der Weihnachtsbaum allerdings von einem Acker, dann liegen da stolze 10,7 % Umsatzsteuer drauf.

 Wenn diesen Weihnachtsbaum wiederum ein Händler an Euch verkauft, dann wird das Bäumchen mit 7 % Umsatzsteuer besteuert.
...
Nun zu anderen typischen Weihnachtsartikeln wie Adventskränzen oder Adventsgestecken, weihnachtlichen Türkränzen und dergleichen:

Sind diese Sachen wie oben die Adventskränze ganz natürlich oder aber mit ganz natürlichen Deko-Sachen geschmückt, dann werden die mit 7 % Umsatzsteuer besteuert.

Besteht der Schmuck von einem Adventskranz, Türkranz oder Weihnachtsgesteck nun wieder überwiegend aus Dingen wie künstlichen Kugeln und dergleichen, sind 19 % Umsatzsteuer fällig.

Richtig kompliziert wird es dann beim Moos.

Frisches Moos gilt im Steuerrecht als natürlich und diese Dinge werden dann mit 7 % Umsatzsteuer belegt.

Ist das Moos allerdings getrocknet, dann sagt unser Steuerrecht, ist es kein natürlicher Schmuck mehr, sondern ein künstlicher. Also werden mit Trockenmoos dekorierte Weihnachtsartikel dann wieder mit 19 % Umsatzsteuer belegt.

Herrlich, nicht?

Die armen Gärtner, Bauern, Förster und anderen Verkäufer von derartigen Dingen, und erst recht ihre geplagten Steuerberater.

LG
Renate

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