Mittwoch, 26. April 2017

Wie es mit unserer Nebenkostenrückzahlung für 2015 grad läuft

Gibt Prozesskostenhilfe und Klage ist jetzt beim Amtsgericht

 Auf die Idee, dass wir uns bald ein drittes Pferd dazuholen könnten, das Geld sogar noch für eine neue Waschmaschine reichen würde und vielleicht sogar schon die ersten Taler für ein irgendwann mal nötiges anderes Auto übrig wären, sind wir ja mal gekommen, als wir von der Hausverwaltung unseres letzten Ex-Vermieters im Spätherbst 16 Bescheid bekommen haben, dass wir richtig viel Geld von zu viel bezahlten Nebenkosten in 2015 zurück bekommen würden.

 Geld kam dann aber keins. Auf unsere Fragen zunächst bei der Hausverwaltung kam nie eine Antwort, auf Mahnungen dann an beide, auch den eigentlichen Ex-Vermieter, meistens auch nicht außer auf eine mail-Kopie, wo er dann schrieb, das Geld würde uns nicht zustehen.

Auf die Frage an beide, den Ex-Vermieter und auch die Hausverwaltung, kam dann aber wieder keine Antwort. Ans Telefon ging da ja schon früher nie einer ran, jetzt natürlich auch nicht.

 Auf den Mahnbescheid, für den wir auch schon Prozesskostenhilfe bekommen hatten, hat er Widerspruch eingelegt, aber ohne Begründung.

Also Klage.

Vorher war ich dann recherchieren und stellte fest, diese Hausverwaltung ist unter der Adresse, unter der die uns den Rückzahlungsbescheid für die Nebenkosten geschickt haben, schon seit Frühling 2016 gar nicht mehr im Handelsregister eingetragen. Es gibt aber ne neue unter dem gleichen Namen, aber in Hamburg.
Beim Ex-Vermieter haben wir bisher nicht gefunden, dass die laut Handelsregister gar nicht mehr existieren, die müsste es noch geben .. allerdings tiefrote Zahlen der Bilanzen für die letzten Jahre, also 2013 und 2014 .. die Bilanz für 2015 findet man noch nirgends öffentlich im Internet.

Na ja.. Prozesskostenhilfe kriegen wir. Das heißt, das Gericht ist der Ansicht, dass wir wohl gute Chancen haben, diesen Prozess zu gewinnen.

Ob das dann allerdings heißt, wir kriegen auch unser Geld wieder, das wir zu viel ja sogar vom Regelsatz bezahlt haben, denn durch die Mieterhöhung und weil hier die Nebenkosten so hoch angesetzt sind, liegen wir ja nun weit über der Mietobergrenze und müssen deshalb immer einen Teil der Mietkosten alleine bezahlen .. wobei uns dann solche Rückzahlungen aber auch zustehen, da vom Regelsatz geblecht .. und nicht dem Jobcenter .. das würde ich trotzdem sehr als in den Sternen stehend betrachten.

Warum?

Die Hausverwaltung hat zwar laut Recherche mit nem guten Plus abgeschlossen, aber die sind ja gar nicht mehr im Handelsregister eingetragen und ob die Nachfolgefirma das zahlen müsste, schwer zu sagen.

Der Vermieter selbst hat viel mehr Minus in 13 und 14 gemacht als die GmbH überhaupt als Einlage eingezahlt hat .. 15 weiß ich halt nicht, denn da wurden die Wohnblocks hier ja verkauft ... also schwere Frage, ob die pleite sein könnten oder nicht.

Ergo abwarten, was dieser Prozess bringt und alles danach.

Ich werde es erzählen .. wollte nur mal berichten, dass wir die nötige Prozesskostenhilfe für die Klage immerhin bekommen haben.

LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen